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Rettungspaket der Bundesregierung - ALLE Fakten
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Die Bundesregierung hat am 13. Oktober ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Rettung der Finanzwirtschaft beschlossen. -Natürlich auf Kosten der Steuerzahler- Unter Führung von Deutschland und Frankreich wurde um Europa ein beispielloses Sicherheitsnetz gespannt, was erstmal wieder für Vertrauen in Bankentitel rund um den Globus sorgte. Um die deutsche Finanzwirtschaft vor einem Kollaps zu bewahren, brachte die Regierung ein 470 Milliarden Euro schweres Rettungspaket auf den Weg. Andere Länder handeln ähnlich. Zentrales Instrument ist dabei ein neuer "Finanzmarktstabilisierungsfonds" welcher den Geldfluss zwischen den Banken wieder in Schwung bringen und auch die Eigenkapitalbasis der Institute stärken soll.
Von dem Gesamtvolumen von 500 Milliarden Euro sind 400 Milliarden als Bürgschaften vorgesehen, die zunächst nicht mit realem Geld unterfüttert sind. Damit wird für Kredite gebürgt die sich normalerweise Banken untereinander geben. Hintergrund ist das fehlende Vertrauen zwischen den Geldhäusern, so dass der Handel unter den Banken praktisch zum Erliegen gekommen ist.
Weitere 100 Milliarden Euro muss der Staat neu als Schulden aufnehmen. Von dieser Summe sollen 20 Milliarden dafür eingesetzt werden, erwartete Ausfälle bei den Bürgschaften zu finanzieren. Bis zu 80 Milliarden Euro stehen als Rekapitalisierungshilfe zur Verfügung. Der Bund kann für diese Summe Anteile an angeschlagenen Banken kaufen. Die Regierung rechnet aber damit, dass zunächst nur 70 Milliarden gebraucht werden.
Der deutsche Staat stellt den Banken somit frisches Geld zur Verfügung, damit diese die Wirtschaft finanzieren können. Ansonsten befürchten Experten, dass es zu einer Kreditklemme kommen könnte. In diesem Fall hätten Unternehmen große Probleme, von den Banken Geld geliehen zu bekommen. Das Rettungspaket soll ür Banken, die es in Anspruch nehmen, an Bedingungen geknüpft werden wie Höchstgrenzen für Vorstände und Verzicht auf Dividenenausschüttungen an Aktionäre.
Unsere Kanzlerin Angela Merkel betonte vor allem, dass das Rettungspaket dem Schutz der Bürger und nicht zum Schutz der Bankeninteressen diene. Es gehe um die Stabilisierung des Finanzsystems, so Merkel.
Nachfolgend die wichtigsten Kernpunkte:
Der Fonds
Zentrales Instrument ist ein neuer "Finanzmarktstabilisierungsfonds". Er soll den Geldfluss zwischen den Banken wieder in Schwung bringen und auch die Eigenkapitalbasis der Institute stärken. Der Fonds ist für alle drei Bankengruppen zugänglich - also private Institute, Landesbanken und Genossenschaftsbanken - sowie für Versicherungen und Pensionsfonds.
Der Fonds wird vom Bundesfinanzminister verwaltet, Entscheidungen können aber an die Bundesbank übertragen werden. Der Fonds gehört zum Sondervermögen des Bundes, das vom Haushalt getrennt geführt wird und vom Staat gespeist werden muss. Der Bundeshausalt soll unberührt bleiben und die Neuverschuldung soll nicht wegen der Finanzkrise steigen.
Rechtsanspruch
Der Staat soll nicht verpflichtet sein, einzelnen Instituten zu helfen. "Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Fonds besteht nicht", heißt es im Gesetzentwurf. Der Bundesfinanzminister entscheidet "nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Bedeutung des jeweils von der Stabilisierungsmaßnahme erfassten Unternehmens des Finanzsektors für die Finanzmarktstabilität, der Dringlichkeit und des Grundsatzes des möglichst effektiven und wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel des Fonds".
Instrument I: Garantien
Der Finanzminister darf staatliche Garantien "bis zur Höhe von 400 Mrd. Euro" für kurzfristige Kredite der Banken untereinander abgeben. Dies ist bis Ende 2009 befristet. Die Ermächtigung bezieht sich auf solche Schulden, die bis zu 36 Monate Laufzeit haben. "Für die Übernahme von Garantien ist ein Entgelt in angemessener Höhe im Jahr zu erheben." Außerdem wird der Finanzminister demnächst in einer Verordnung noch Details festlegen, besonders zur Ausstattung der Banken mit Eigenkapital.
Instrument II: Rekapitalisierung
Der Fonds kann sich ferner an einer Rekapitalisierung der Unternehmen beteiligen: Er kann wie ein Aktionär Anteile, aber auch stille Beteiligungen erwerben. "Eine Beteiligung durch den Fonds soll nur dann erfolgen, wenn ein wichtiges Interesse des Bundes vorliegt und der vom Bund angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise" zu erreichen ist. Das bedeutet: Die Hürden sind wesentlich höher als bei der Garantieermächtigung. Zudem muss der Finanzminister ebenfalls noch Einzelheiten regeln, besonders zur Frage der Gegenleistung für die Rekapitalisierung. Der Bund kann darauf hoffen, dass er in diesem Punkt mit einem blauen Auge davonkommt, weil er in besseren Zeiten die Anteile wieder mit Gewinn verkaufen kann.
Bei der Eigenkapitalausstattung von Banken, die als Aktiengesellschaft (AG) firmieren, kann sich der Bund laut dem Gesetzesvorschlag mit bis zu 33 Prozent beteiligen. Der Vorstand soll ermächtigt werden, das Grundkapital der Bank um 50 Prozent durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen an den Fonds erhöhen zu können. Dafür soll nur die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich sein. Auf einen Beschluss der Hauptversammlung, wie er sonst bei Kapitalerhöhungen nötig ist, wird verzichtet.
Instrument III: Risikoübernahme
Der Finanzminister kann über den Fonds ferner von den Banken und Versicherungen "faule" Risikopositionen kaufen - also etwa Zertifikate, die auf unbesicherten amerikanischen Hypothekendarlehen fußen. Sie waren Auslöser für die Krise. Auch hierbei muss der Finanzminister noch die Details regeln, etwa die Art der Risikopositionen und Obergrenzen für das Engagement des Fonds.
Kreditermächtigung
Insgesamt darf der Finanzminister für die Instrumente II und III Kredite von 70 Mrd. Euro aufnehmen, unter bestimmten Bedingungen auch 10 Mrd. Euro mehr. Für die Garantieermächtigung darf er sich mit weiteren 20 Mrd. Euro verschulden. Demnach geht die Regierung davon aus, dass die Banken nur in fünf Prozent der Fälle die untereinander gewährten Kredite nicht zurückzahlen können und stattdessen der Bund dafür aufkommen muss.
Goldener Zügel
In dem Gesetz sind harte Auflagen für Banken genannt, die Leistungen des Fonds bekommen. Allgemein heißt es, dass die "Unternehmen des Finanzsektors die Gewähr für solide und umsichtige Geschäftspolitik bieten müssen". Der Finanzminister darf dies weiter konkretisieren. Er kann sogar Bedingungen für die "geschäftspolitische Ausrichtung" - besonders die Kreditgewährung an den Mittelstand - diktieren. Auch für die Vergütung der Manager und die Ausschüttung von Dividenden dürfen Vorgaben gemacht werden.
Neue Bilanzierungsregeln
Finanzinstrumente dürfen grundsätzlich nur noch zum Marktwert bilanziert werden. Wenn dieser nicht mehr festgestellt werden kann, sollen mit einem anderen Bewertungsmodell "die vorübergehenden Verzerrungen des Marktwertes ausgeglichen werden".
Rolle der Länder
Im Falle der Unterstützung von Landesbanken oder deren Zweckgesellschaften sollen bei Auflösung des Fonds am 31. Dezember 2009 die daraus resultierenden finanziellen Lasten die Bundesländer tragen. Wie hoch die Quote ist, steht nicht in dem Gesetz. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sprach von 35 Prozent.
Insolvenzen
Durch das neue Gesetz soll auch die Insolvenzordnung geändert werden: In dem Entwurf heißt es, es solle das "ökonomisch völlig unbefriedigende Ergebnis" vermieden werden, dass Unternehmen, bei denen "die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie weiter erfolgreich am Markt operieren können", zwingend ein Insolvenzverfahren durchlaufen müssen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig keine Überschuldung vorliegen soll, wenn die "Finanzkraft des Unternehmens mittelfristig zur Fortführung" ausreicht.
Die Bundesregierung hat am 13. Oktober ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Rettung der Finanzwirtschaft beschlossen. -Natürlich auf Kosten der Steuerzahler- Unter Führung von Deutschland und Frankreich wurde um Europa ein beispielloses Sicherheitsnetz gespannt, was erstmal wieder für Vertrauen in Bankentitel rund um den Globus sorgte. Um die deutsche Finanzwirtschaft vor einem Kollaps zu bewahren, brachte die Regierung ein 470 Milliarden Euro schweres Rettungspaket auf den Weg. Andere Länder handeln ähnlich. Zentrales Instrument ist dabei ein neuer "Finanzmarktstabilisierungsfonds" welcher den Geldfluss zwischen den Banken wieder in Schwung bringen und auch die Eigenkapitalbasis der Institute stärken soll.
Von dem Gesamtvolumen von 500 Milliarden Euro sind 400 Milliarden als Bürgschaften vorgesehen, die zunächst nicht mit realem Geld unterfüttert sind. Damit wird für Kredite gebürgt die sich normalerweise Banken untereinander geben. Hintergrund ist das fehlende Vertrauen zwischen den Geldhäusern, so dass der Handel unter den Banken praktisch zum Erliegen gekommen ist.
Weitere 100 Milliarden Euro muss der Staat neu als Schulden aufnehmen. Von dieser Summe sollen 20 Milliarden dafür eingesetzt werden, erwartete Ausfälle bei den Bürgschaften zu finanzieren. Bis zu 80 Milliarden Euro stehen als Rekapitalisierungshilfe zur Verfügung. Der Bund kann für diese Summe Anteile an angeschlagenen Banken kaufen. Die Regierung rechnet aber damit, dass zunächst nur 70 Milliarden gebraucht werden.
Der deutsche Staat stellt den Banken somit frisches Geld zur Verfügung, damit diese die Wirtschaft finanzieren können. Ansonsten befürchten Experten, dass es zu einer Kreditklemme kommen könnte. In diesem Fall hätten Unternehmen große Probleme, von den Banken Geld geliehen zu bekommen. Das Rettungspaket soll ür Banken, die es in Anspruch nehmen, an Bedingungen geknüpft werden wie Höchstgrenzen für Vorstände und Verzicht auf Dividenenausschüttungen an Aktionäre.
Unsere Kanzlerin Angela Merkel betonte vor allem, dass das Rettungspaket dem Schutz der Bürger und nicht zum Schutz der Bankeninteressen diene. Es gehe um die Stabilisierung des Finanzsystems, so Merkel.
Nachfolgend die wichtigsten Kernpunkte:
Der Fonds
Zentrales Instrument ist ein neuer "Finanzmarktstabilisierungsfonds". Er soll den Geldfluss zwischen den Banken wieder in Schwung bringen und auch die Eigenkapitalbasis der Institute stärken. Der Fonds ist für alle drei Bankengruppen zugänglich - also private Institute, Landesbanken und Genossenschaftsbanken - sowie für Versicherungen und Pensionsfonds.
Der Fonds wird vom Bundesfinanzminister verwaltet, Entscheidungen können aber an die Bundesbank übertragen werden. Der Fonds gehört zum Sondervermögen des Bundes, das vom Haushalt getrennt geführt wird und vom Staat gespeist werden muss. Der Bundeshausalt soll unberührt bleiben und die Neuverschuldung soll nicht wegen der Finanzkrise steigen.
Rechtsanspruch
Der Staat soll nicht verpflichtet sein, einzelnen Instituten zu helfen. "Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Fonds besteht nicht", heißt es im Gesetzentwurf. Der Bundesfinanzminister entscheidet "nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Bedeutung des jeweils von der Stabilisierungsmaßnahme erfassten Unternehmens des Finanzsektors für die Finanzmarktstabilität, der Dringlichkeit und des Grundsatzes des möglichst effektiven und wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel des Fonds".
Instrument I: Garantien
Der Finanzminister darf staatliche Garantien "bis zur Höhe von 400 Mrd. Euro" für kurzfristige Kredite der Banken untereinander abgeben. Dies ist bis Ende 2009 befristet. Die Ermächtigung bezieht sich auf solche Schulden, die bis zu 36 Monate Laufzeit haben. "Für die Übernahme von Garantien ist ein Entgelt in angemessener Höhe im Jahr zu erheben." Außerdem wird der Finanzminister demnächst in einer Verordnung noch Details festlegen, besonders zur Ausstattung der Banken mit Eigenkapital.
Instrument II: Rekapitalisierung
Der Fonds kann sich ferner an einer Rekapitalisierung der Unternehmen beteiligen: Er kann wie ein Aktionär Anteile, aber auch stille Beteiligungen erwerben. "Eine Beteiligung durch den Fonds soll nur dann erfolgen, wenn ein wichtiges Interesse des Bundes vorliegt und der vom Bund angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise" zu erreichen ist. Das bedeutet: Die Hürden sind wesentlich höher als bei der Garantieermächtigung. Zudem muss der Finanzminister ebenfalls noch Einzelheiten regeln, besonders zur Frage der Gegenleistung für die Rekapitalisierung. Der Bund kann darauf hoffen, dass er in diesem Punkt mit einem blauen Auge davonkommt, weil er in besseren Zeiten die Anteile wieder mit Gewinn verkaufen kann.
Bei der Eigenkapitalausstattung von Banken, die als Aktiengesellschaft (AG) firmieren, kann sich der Bund laut dem Gesetzesvorschlag mit bis zu 33 Prozent beteiligen. Der Vorstand soll ermächtigt werden, das Grundkapital der Bank um 50 Prozent durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen an den Fonds erhöhen zu können. Dafür soll nur die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich sein. Auf einen Beschluss der Hauptversammlung, wie er sonst bei Kapitalerhöhungen nötig ist, wird verzichtet.
Instrument III: Risikoübernahme
Der Finanzminister kann über den Fonds ferner von den Banken und Versicherungen "faule" Risikopositionen kaufen - also etwa Zertifikate, die auf unbesicherten amerikanischen Hypothekendarlehen fußen. Sie waren Auslöser für die Krise. Auch hierbei muss der Finanzminister noch die Details regeln, etwa die Art der Risikopositionen und Obergrenzen für das Engagement des Fonds.
Kreditermächtigung
Insgesamt darf der Finanzminister für die Instrumente II und III Kredite von 70 Mrd. Euro aufnehmen, unter bestimmten Bedingungen auch 10 Mrd. Euro mehr. Für die Garantieermächtigung darf er sich mit weiteren 20 Mrd. Euro verschulden. Demnach geht die Regierung davon aus, dass die Banken nur in fünf Prozent der Fälle die untereinander gewährten Kredite nicht zurückzahlen können und stattdessen der Bund dafür aufkommen muss.
Goldener Zügel
In dem Gesetz sind harte Auflagen für Banken genannt, die Leistungen des Fonds bekommen. Allgemein heißt es, dass die "Unternehmen des Finanzsektors die Gewähr für solide und umsichtige Geschäftspolitik bieten müssen". Der Finanzminister darf dies weiter konkretisieren. Er kann sogar Bedingungen für die "geschäftspolitische Ausrichtung" - besonders die Kreditgewährung an den Mittelstand - diktieren. Auch für die Vergütung der Manager und die Ausschüttung von Dividenden dürfen Vorgaben gemacht werden.
Neue Bilanzierungsregeln
Finanzinstrumente dürfen grundsätzlich nur noch zum Marktwert bilanziert werden. Wenn dieser nicht mehr festgestellt werden kann, sollen mit einem anderen Bewertungsmodell "die vorübergehenden Verzerrungen des Marktwertes ausgeglichen werden".
Rolle der Länder
Im Falle der Unterstützung von Landesbanken oder deren Zweckgesellschaften sollen bei Auflösung des Fonds am 31. Dezember 2009 die daraus resultierenden finanziellen Lasten die Bundesländer tragen. Wie hoch die Quote ist, steht nicht in dem Gesetz. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sprach von 35 Prozent.
Insolvenzen
Durch das neue Gesetz soll auch die Insolvenzordnung geändert werden: In dem Entwurf heißt es, es solle das "ökonomisch völlig unbefriedigende Ergebnis" vermieden werden, dass Unternehmen, bei denen "die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie weiter erfolgreich am Markt operieren können", zwingend ein Insolvenzverfahren durchlaufen müssen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig keine Überschuldung vorliegen soll, wenn die "Finanzkraft des Unternehmens mittelfristig zur Fortführung" ausreicht.